Seit 2019 gilt für Deutschland eine Mindestsammelquote von 65 Prozent. Sie bemisst sich am durchschnittlichen Gewicht der Elektro- und Elektronikgeräte, die in den drei Vorjahren neu auf den Markt gebracht wurden. Erreicht wurde dieses Ziel bislang nicht. Für 2024 ergibt sich eine vorläufige Sammelquote von lediglich 28,7 Prozent. Grundlage dafür sind die vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamts.

Die bundesweite Sammelquote umfasst sämtliche Arten von Elektro- und Elektronikgeräten. Sie lässt daher keine unmittelbaren Rückschlüsse darauf zu, welchen Anteil kommunale IT an der Entwicklung hat. Für Kommunen und Behörden liefert sie dennoch einen wichtigen Anlass, den eigenen Umgang mit ausgemusterten Laptops, Tablets und Smartphones zu überprüfen. Dieser Artikel zeigt, wie öffentliche Auftraggeber solche Geräte zeitnah erfassen, Daten nachweisbar löschen und geeignete Hardware möglichst lange im Nutzungskreislauf halten können.

Elektroschrott-Sammelquote und Recyclingquote: zwei unterschiedliche Kennzahlen

In der öffentlichen Debatte werden Sammel- und Recyclingquote häufig miteinander vermischt. Sie beschreiben jedoch zwei verschiedene Abschnitte des Entsorgungsprozesses.

Die Sammelquote gibt an, welcher Anteil der zuvor in Verkehr gebrachten Elektrogeräte über die vorgesehenen Rücknahmewege erfasst wird. Die Zeitreihe des Umweltbundesamts sowie die auf Grundlage der vorläufigen Destatis-Daten für 2024 veröffentlichte Sammelquote für 2024 zeigen für die vergangenen Jahre einen deutlichen Rückgang:

  • 2019: 44,3 Prozent
  • 2021: 38,6 Prozent
  • 2022: 31,7 Prozent
  • 2023: 29,5 Prozent
  • 2024: 28,7 Prozent (vorläufig)

Deutschland liegt damit weit unter der gesetzlichen Mindestquote von 65 Prozent. Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert strukturelle Schwächen bei der Sammlung von Elektroaltgeräten und fordert eine grundlegende Reform des Elektrogesetzes. Auch auf europäischer Ebene steht das Thema unter Beobachtung: Die EU-Kommission hat wegen verfehlter Sammel- und Recyclingziele Vertragsverletzungsverfahren gegen alle 27 Mitgliedstaaten eingeleitet.

Die Recyclingquote setzt später an. Sie zeigt, welcher Anteil der Geräte recycelt wird, nachdem diese eine Erstbehandlungsanlage erreicht haben. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts wurden 2024 rund 758.000 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte recycelt. Weitere 17.600 Tonnen wurden zur Wiederverwendung vorbereitet. Insgesamt durchliefen rund 920.000 Tonnen die verschiedenen Behandlungswege. Die Recyclingquote lag 2024 bei 84,3 Prozent und damit nahezu auf dem Niveau des Vorjahres von 84,5 Prozent.

Die Differenz zwischen Sammelziel und tatsächlicher Sammelquote zeigt, dass ein großer Teil der rechnerischen Bezugsmenge die vorgesehenen Sammelwege nicht erreicht. Dafür kommen unterschiedliche Gründe infrage: Geräte werden beispielsweise weiter genutzt, privat oder betrieblich gelagert, über ungeeignete Wege entsorgt oder an Dienstleister ohne nachvollziehbare Prozess- und Verwertungskette weitergegeben.

Was die Elektroschrott-Sammelquote mit kommunaler IT zu tun hat

Die bundesweite Quote ist kein spezieller Indikator für Verwaltungs- oder Schul-IT. Sie macht jedoch ein übergeordnetes Problem sichtbar: Ausgediente Geräte gelangen nicht immer zeitnah in einen geregelten Wiederverwendungs- oder Verwertungsprozess.

Genau hier können öffentliche Auftraggeber ansetzen. Auch wenn sich ihr Anteil an der nationalen Sammellücke aus den veröffentlichten Zahlen nicht ableiten lässt, verwalten Kommunen, Behörden und Schulen häufig größere Bestände an Laptops, Tablets und Smartphones. Werden diese Geräte frühzeitig erfasst, können mehr davon geprüft, sicher gelöscht und gegebenenfalls weiterverwendet werden. Erst wenn eine weitere Nutzung technisch oder wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist, folgt das Recycling.

Weshalb die Sammelquote trotz steigender Recyclingmengen sinkt

Dass die Recyclingmenge leicht steigt und die Sammelquote trotzdem fällt, lässt sich durch deren Berechnung erklären. Entscheidend ist nicht allein die absolute Menge der gesammelten Geräte. Sie wird ins Verhältnis zu den Elektro- und Elektronikgeräten gesetzt, die in den drei Vorjahren durchschnittlich neu auf den Markt kamen.

Diese Menge ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Mittlerweile werden in Deutschland jährlich mehr als drei Millionen Tonnen neue Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr gebracht. Die erfassten Altgerätemengen wachsen deutlich langsamer. Dadurch sinkt die Quote auch dann, wenn absolut gesehen etwas mehr Elektroschrott gesammelt oder recycelt wird.

Hinzu kommt, dass es bislang keine verbindlichen Sammelziele für einzelne Hersteller gibt, sondern eine Gesamtquote für den Markt. Verantwortlichkeiten lassen sich dadurch nur schwer einzelnen Akteuren zuordnen. Auch öffentliche Auftraggeber können jedoch einen Beitrag leisten, indem sie Verwaltungs-Laptops, Schul-Tablets und Diensthandys nicht über Jahre einlagern oder ohne überprüfbare Nachweise weitergeben.

Was die Entwicklung für Kommunen und Behörden bedeutet

Die Entsorgung ausgemusterter IT wird für öffentliche Auftraggeber zunehmend dokumentations- und prüfungsrelevant. Dabei spielen mehrere Aspekte zusammen.

Vorgaben des Elektrogesetzes

Mit der Weiterentwicklung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes wurden unter anderem Anforderungen an Kennzeichnung, Rücknahme und Information konkretisiert. Behörden sollten daher prüfen, welche Pflichten sie in ihrer jeweiligen Rolle als Beschaffer, Nutzer oder gegebenenfalls Inverkehrbringer betreffen.

Informationssicherheit und Datenschutz

Informationssicherheit endet nicht mit der Nutzung eines Geräts. Gerade auf Verwaltungs- und Schul-IT können personenbezogene oder andere schutzbedürftige Daten gespeichert sein. Deshalb muss nachvollziehbar sein, wie Datenträger behandelt und Daten gelöscht wurden.

Welche konkreten Nachweise erforderlich sind, hängt von der Organisation, den gespeicherten Daten und den jeweils geltenden Sicherheitsanforderungen ab. Ein dokumentierter Löschprozess reduziert jedoch das Risiko, dass Daten auf ausgemusterten Geräten verbleiben oder die spätere Nachvollziehbarkeit fehlt.

Nachhaltigkeits- und Umweltberichte

Für Nachhaltigkeitsberichte genügt eine pauschale Aussage wie „Die Altgeräte wurden entsorgt“ häufig nicht. Aussagekräftiger sind konkrete Angaben: Wie viele Geräte wurden übernommen? Wie viele konnten wiederverwendet werden? Welche Mengen gingen ins Recycling? Und lässt sich der gesamte Weg dokumentieren?

Ein qualifizierter ITAD-Dienstleister sollte diese Kennzahlen strukturiert bereitstellen können. Sie können anschließend in interne Auswertungen sowie in CSR-, ESG- oder Umweltberichte einfließen.

Verantwortung der öffentlichen Hand

Kommunen und Behörden beschaffen große Mengen an IT-Hardware. Entsprechend hoch ist ihr Potenzial, Geräte länger im Nutzungskreislauf zu halten und Rohstoffe zurückzugewinnen. Bleiben Hunderte Tablets oder Laptops ungenutzt im Lager, verlieren sie laufend an Wert. Gleichzeitig wird eine mögliche Wiederverwendung unnötig erschwert.

 

Welche Nachweise ein qualifizierter ITAD-Dienstleister liefern sollte

Nicht jede Abholung bietet automatisch dieselbe Sicherheit. Vor der Beauftragung sollten öffentliche Auftraggeber deshalb prüfen, wie transparent der Dienstleister seine Prozesse darlegt und welche Nachweise er tatsächlich ausstellen kann.

Geprüfte und dokumentierte Prozesse

Zertifizierungen können belegen, dass definierte Abläufe regelmäßig von unabhängigen Stellen geprüft werden. Dabei ist entscheidend, welchen Bereich das jeweilige Zertifikat abdeckt – etwa Informationssicherheit, Qualitätsmanagement, Datenlöschung oder die Behandlung von Elektroaltgeräten.

Green2B lässt seine Prozesse regelmäßig extern auditieren und verfügt unter anderem über Zertifizierungen nach ISO 27001 und ISO 9001 sowie über einen DEKRA-geprüften Sicherheitsstandard.

Nachvollziehbare Datenlöschung

Bei Geräten aus Verwaltungen und Schulen sollte die Datenlöschung nach einem festgelegten Verfahren erfolgen. Je nach Schutzbedarf und Vereinbarung kann ein gerätebezogener Löschbericht erforderlich oder sinnvoll sein. Darin sollten das Gerät, das angewandte Verfahren und das Ergebnis eindeutig zugeordnet werden können.

Auswertung der Wiederverwendung und Verwertung

Ein professioneller Dienstleister kann ausweisen, welche Geräte wiederverwendet, welche Komponenten weiterverwertet und welche Materialien recycelt wurden. Solche Angaben schaffen eine belastbare Grundlage für interne Kontrollen und die Nachhaltigkeitskommunikation.

Green2B hat im vergangenen Berichtsjahr mehrere Zehntausend mobile Endgeräte verwertet. Rund ein Viertel davon konnte für eine weitere Nutzung aufbereitet werden. Das zeigt, welches Potenzial in einer frühzeitigen und systematischen Erfassung ausgemusterter Hardware liegt.

Unterlagen für Vergabe und Prüfung

Bei Ausschreibungen für ITAD-Leistungen werden häufig Zertifikate, Prozessbeschreibungen sowie Nachweise zur Datenlöschung und Verwertung abgefragt. Ein geeigneter Dienstleister sollte diese Unterlagen bereits im Vergabeverfahren vollständig und verständlich bereitstellen können.

 

Sechs konkrete Schritte für öffentliche Auftraggeber

  1. Gerätebestand erfassen: Ermitteln Sie, welche ausgemusterten Geräte an welchen Standorten lagern, ob Datenträger enthalten sind und ob Inventarnummern oder Eigentumsnachweise vorliegen.
  2. Datenlöschung festlegen: Bestimmen Sie anhand des Schutzbedarfs, wie Datenträger gelöscht oder physisch vernichtet und welche Nachweise dafür benötigt werden.
  3. Wiederverwendung frühzeitig prüfen: Lassen Sie funktionsfähige Geräte bewerten, bevor lange Lagerzeiten ihren Marktwert und die Chance auf eine weitere Nutzung verringern.
  4. Nicht mehr nutzbare Hardware recyceln: Geräte, die sich technisch oder wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll einsetzen lassen, sollten einem dokumentierten Recyclingprozess zugeführt werden.
  5. Dienstleister und Zertifikate vergleichen: Prüfen Sie neben der Aktualität auch den konkreten Geltungsbereich der vorgelegten Zertifikate.
  6. Ergebnisse dokumentieren: Lassen Sie Übergabe, Datenlöschung, Stückzahlen, Wiederverwendungsanteile und Recyclingmengen so erfassen, dass die Angaben für interne Prüfungen und Nachhaltigkeitsberichte nutzbar sind.

Häufige Fragen zu Elektroaltgeräten und kommunaler IT

Was passiert mit Elektroaltgeräten, die nicht ordnungsgemäß gesammelt werden?

Elektroaltgeräte, die nicht über geregelte Rücknahme- und Entsorgungswege erfasst werden, bleiben häufig ungenutzt in Lagern, gelangen in den Restmüll oder werden über schwer nachvollziehbare Kanäle weitergegeben. Dadurch gehen wertvolle Rohstoffe verloren. Bei Geräten mit Datenträgern entsteht zusätzlich ein Datenschutzrisiko, wenn gespeicherte Informationen nicht fachgerecht gelöscht werden.

Welche Nachweise sollten Kommunen bei der Entsorgung von IT-Geräten verlangen?

Je nach Geräteart und Schutzbedarf sollten öffentliche Auftraggeber unter anderem Übergabeprotokolle, gerätebezogene Löschberichte sowie Nachweise über Wiederverwendung, Recycling und fachgerechte Verwertung verlangen. Wichtig ist, dass sich die Dokumente eindeutig den jeweiligen Geräten oder Inventarnummern zuordnen lassen.

Können ausgemusterte Geräte von Behörden und Schulen wiederverwendet werden?

Ja, sofern die Geräte technisch geeignet sind, die Eigentumsverhältnisse geklärt wurden und eine nachweisbare Datenlöschung erfolgt ist. Ein qualifizierter ITAD-Dienstleister kann die Hardware prüfen, aufbereiten und einer weiteren Nutzung zuführen. Eine frühzeitige Übergabe erhöht die Chance auf Wiederverwendung, da Geräte während einer langen Lagerung technisch und wirtschaftlich an Wert verlieren.

Der nächste Schritt

Deutschlands niedrige Sammelquote beschreibt den gesamten Markt und lässt sich nicht allein auf kommunale IT zurückführen. Sie lenkt den Blick aber auf eine Aufgabe, die öffentliche Auftraggeber unmittelbar beeinflussen können: Ausgemusterte Hardware sollte zeitnah erfasst und nach einer dokumentierten Datenlöschung zunächst auf Wiederverwendbarkeit geprüft werden. Recycling ist der nächste Schritt für Geräte, die nicht mehr sinnvoll eingesetzt werden können.

Green2B übernimmt dafür die Abholung, Datenlöschung, Aufbereitung und Dokumentation. Öffentliche Auftraggeber erhalten damit die Nachweise und Kennzahlen, die sie für interne Prüfungen und ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung benötigen.

Quellen: Statistisches Bundesamt (Destatis), Umweltbundesamt, Stiftung EAR und Deutsche Umwelthilfe. Zahlen für 2019 bis 2023 amtlich final, Angaben für 2024 vorläufig. Stand: September 2026.