Stand 20.01.2024
I. Geltungsbereich
a. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, Lieferungen, Kaufverträge und Angebote, die wir mit unseren B2B oder B2G Geschäftspartnern eingehen.
b. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den An- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen maßgeblich. Sie umfassen sämtliche Handelsbeziehungen zwischen der Firma Green2B GmbH (nachfolgend: Green2B) und den Lieferanten von Hardware (nachfolgend: Lieferanten). Sie gelten außerdem für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Green2B und den Käufern von Hardware oder Dienstleistungen (nachfolgend: Kunden).
c. Die Vertragsbedingungen von Green2B sind ausschließlich maßgeblich. Abweichende Bedingungen seitens der Geschäftspartner oder Dritter werden nicht Teil des Vertrages, auch ohne, dass Green2B diesen im Einzelfall explizit widerspricht.
II. Angebot und Vertragsabschluss
a. Sofern nicht anders festgelegt, sind Angebote von Lieferanten stets bindend und behalten ab dem Zeitpunkt ihrer Unterbreitung mindestens eine Gültigkeit von 14 Tagen.
b. Angebote von Green2B zu Dienstleistungen und Verkäufen von Hardware an Kunden sind unverbindlich.
c. Der Lieferant ist verpflichtet, Green2B auf jegliche Unterschiede zwischen der Anfrage und dem unterbreiteten Vorschlag explizit aufmerksam zu machen.
d. Ein verbindlicher Kaufvertrag entsteht entweder mit dem Eingang einer Bestellung bei Green2B oder durch die schriftliche Bestätigung eines Vorschlags von Green2B durch den Lieferanten.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
a. Die ausgewiesenen Beträge verstehen sich als Nettopreise. Nicht enthalten sind zusätzliche Kosten wie Mehrwertsteuer, Logistikgebühren, Zollabgaben und ähnliche Aufwendungen.
b. Die genannten Preise zu Ankäufen von Hardware orientieren sich immer an der Zustandsbeschreibung des Lieferanten. Green2B behält sich vor die Preise bei Abweichungen des Zustands der Hardware von der Beschreibung nachträglich anzupassen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Preise für wiederverwendbare, intakte und vollständige Hardware ohne deutliche Gebrauchsspuren. Der Zustand der Geräte wird von Green2B innerhalb eines Zeitraums von 20 Werktagen nach Eigentumsübergang festgestellt.
c. Rechnungen werden von Green2B innerhalb eines Zeitraums von 20 Werktagen nach Eigentumsübergang beglichen.
d. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Smartphones und Tablets, die endgültig nicht wiederverwendet werden können, mit 0,50 € je Stück angekauft.
IV. Abholung, Logistik, Transportsicherheit und Gefahrenübergang
a. Green2B entscheidet über eine geeignete Logistiklösung für den Transport von Hardware. Nach Möglichkeit werden Wünsche der Lieferanten aufgenommen. Es besteht kein Anspruch der Lieferanten auf eine bestimmte Logistiklösung.
b. Mögliche Logistiklösungen sind Abholungen durch Green2B, durch DHL oder ein Speditionsunternehmen.
c. Der Lieferant ist dazu verpflichtet, auf allen Versanddokumenten und in der Kommunikation mit Green2B stets die exakte Anzahl der versendeten Artikel sowie die Auftragsnummer für den Transport (Sendungsnummer) anzugeben. Sollte der Lieferant diese Informationen nicht korrekt bereitstellen, übernimmt Green2B keine Verantwortung für eventuelle Verzögerungen, die bei der Abwicklung entstehen könnten.
d. Sofern keine vorherigen Vereinbarungen getroffen wurden, wird die Anzahl der Geräte gemäß des Erfassungsprozesses von Green2B festgelegt.
e. Die Lieferungen erfolgen an die Geschäftsadresse von Green2B, sofern nicht anders vereinbart.
f. Green2B übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Verpackung der Ware durch den Lieferanten entstehen, unabhängig vom Rechtsgrund.
g. Der Lieferant verpflichtet sich die von Green2B zur Verfügung gestellten Hinweise über die Beförderung der Hardware, insbesondere mit Bezug auf Lithium-Ionen-Akkus, beim Versenden bzw. für die Übergabe der Hardware zu beachten. Bei Fragen oder Unklarheiten zur ordnungsgemäßen Verpackung oder Versendung hat der Lieferant vor Übergabe der Hardware an Green2B oder das Transportunternehmen mit Green2B Rücksprache zu halten.
V. Zeitrahmen für Warenabholung und -lieferung
a. Green2B übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, die durch das Transportunternehmen verursacht werden.
b. Bei Lieferungen, die vom Lieferanten durchgeführt werden, ist dieser dazu verpflichtet, Green2B über den Zeitpunkt der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen zu informieren.
VI. Bearbeitungsdauer
a. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Einhaltung der vereinbarten Verarbeitungszeit.
b. Green2B behält sich das Recht vor, die vor der Lieferung oder Abholung festgelegte Verarbeitungszeit zu verlängern, falls dies notwendig sein sollte.
VII. Regelungen zum Eigentumsübergang
a. Die Übertragung des Eigentums wird durch die physische Entgegennahme am Geschäftssitz von Green2B vollzogen.
b. Green2B ist berechtigt, die vom Lieferanten bezogene Hardware nach einer Qualitätskontrolle dem Remarketing zuzuführen. Eine zusätzliche schriftliche Genehmigung oder Einverständniserklärung ist nicht notwendig.
c. Software-Lizenzen, die fest an die Hardware gebunden sind, werden im Zuge der Hardwareübergabe ebenfalls an Green2B übertragen und sind Teil des weiteren Vertriebsprozesses.
VIII. Datenschutzbestimmungen
a. Green2B ist berechtigt, die im Zusammenhang mit den jeweiligen Kaufverträgen, Angeboten und Lieferungen stehenden Daten zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies für die Durchführung und Abwicklung sowie für spätere Aufträge erforderlich ist oder sofern sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Aufbewahrung verpflichtet ist.
b. Personenbezogene Lieferanten- und Kundendaten werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Lieferanten von Green2B an Dritte weitergeleitet, es sei denn es gelten andere gesetzliche Bestimmungen.
c. Die Lieferanten und Kunden verpflichten sich zur Geheimhaltung aller von Green2B erhaltenen Informationen und Unterlagen. Diese dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Green2B nicht an Dritte weitergegeben werden.
IX. Lieferung und Versand an Kunden
a. Green2B entscheidet über die geeignete Versandart an Kunden. Auf Wünsche von Kunden wird eingegangen, ggf. entstehen hier in Rücksprache mit dem Kunden Mehrkosten für den Kunden.
b. Green2B übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen, Verluste oder Beschädigungen von Waren durch das Transportunternehmen. Sofern der Versand in einem Schadensfall versichert war, wird bei einer erfolgreichen Schadensmeldung die Zahlungssumme des Versicherers, bis zur Höhe der Auftragssumme, an den Kunden weitergegeben.
c. Es besteht keine Verpflichtung für Green2B den Versand zu versichern.
d. Lieferfristen gelten immer erst ab Zahlungseingang.
X. Bestimmungen zu Dienstleistungen & Löschaufträgen
a. Green2B verpflichtet sich die Hardware von Lieferanten oder Kunden gemäß der Angebotsbeschreibung und etwaiger zusätzlicher Vereinbarungen mit dem Lieferanten zu behandeln.
b. Enthält die von Green2B angebotene Dienstleistung die Erstellung von Löschzertifikaten wird Green2B diese Zertifikate nach der Bearbeitung aller Hardware mit Datenspeichern an den Kunden oder Lieferanten übermitteln. Für die Übermittlung gibt es keine Frist.
c. Löschzertifikate können nur erstellt und damit auch übermittelt werden, wenn die Hardware dafür geeignet ist. Defekte Hardware kann nicht gelöscht werden. Die Einschätzung, ob Hardware zertifiziert gelöscht werden kann unterliegt allein Green2B.
d. Wenn Hardware für eine zertifizierte Datenlöschung ungeeignet ist, werden Sie für Ankäufe als endgültig nicht wiederverwendbar betrachtet und nach Ziffer III. d) mit 0,50€ je Stück vergütet.