I. Geltungsbereich
a. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen in Zusammenhang mit Kaufverträgen, Dienstleistungen und Lieferungen, die die Green2B GmbH (nachfolgend: Green2B, wir oder uns) mit ihren B2B- oder B2G-Geschäftspartnern (nachfolgend: Geschäftspartner) bzw. B2B- oder B2G-Kunden (nachfolgend: Kunde) eingeht, sowie für sich anbahnende Verträge.
b. Jegliche Angebote von Green2B richten sich nur an Unternehmen um B2B- oder B2G-Bereich.
c. Die Vertragsbedingungen von Green2B sind ausschließlich maßgeblich. Abweichende Bedingungen seitens der Geschäftspartner oder Dritter werden nicht Teil des Vertrages, auch ohne, dass Green2B diesen im Einzelfall explizit widerspricht.
II. Angebot und Vertragsabschluss
a. Sofern nicht anders festgelegt, sind Angebote von Geschäftspartnern und Kunden stets bindend und behalten ab dem Zeitpunkt ihrer Unterbreitung mindestens eine Gültigkeit von 14 Tagen.
b. Angebote von Green2B zu Dienstleistungen und Verkäufen von Hardware an Geschäftspartner und Kunden sind unverbindlich.
c. Der Geschäftspartner bzw. Kunde ist verpflichtet, Green2B auf jegliche Unterschiede zwischen der Anfrage und dem unterbreiteten Vorschlag explizit aufmerksam zu machen.
d. Ein verbindlicher Vertrag entsteht in jedem Fall erst durch die schriftliche Bestätigung durch Green2B.
III. Bestimmungen zu Dienstleistungen & Löschaufträgen
a. Green2B verpflichtet sich, zum Zwecke der datenschutzkonformen Löschung und Verwertung angekaufte Hardware gemäß der Angebotsbeschreibung und etwaiger zusätzlicher Vereinbarungen mit dem Geschäftspartner bzw. Kunden zu behandeln.
b. Die durch Geschäftspartner bzw. Kunden zur Verwertung freigegebenen Geräte werden durch Diagnose in zwei Kategorien unterteilt:
Kategorie 1: Wiederverwendung (High-Secure). Wiederverwendbare Geräte, die aufgrund ihres Betriebssystems mittels ISO27001 zertifizierter Löschsoftware unwiderruflich zu löschen sind. (Blancco Mobile Device Eraser)
Kategorie 2: Recycling. Geräte, die nicht unter Kategorie 1 fallen, werden nicht wiederverwendet, sondern recycelt. Das Recycling erfolgt dabei ausschließlich innereuropäisch, durch den zertifizierten Recycling-Partner ALKU GmbH gemäß DIN 66399 oder einen vergleichbaren Betrieb.
Den Status „Wiederverwendung“ erhält ein Gerät, wenn es erfolgreich gelöscht werden kann und die Diagnose besteht. Kann ein Gerät nicht gelöscht werden oder besteht es die Diagnose nicht, erlangt es den Status „Recycling“. Die Diagnose erfolgt ausschließlich an zuvor durch Green2B gelöschten Geräten. Gegebenenfalls kommt es anschließend zu Reparaturen durch Mitarbeiter von Green2B.
c. Green2B ist zur Löschung bzw. Vernichtung der Daten auf den mobilen Endgeräten berechtigt und verpflichtet. Dies geschieht unter Berücksichtigung der zuvor von Green2B gewählten Kategorie 1 oder Kategorie 2.
d. Bei den Prozessen der Datenlöschung wird ausschließlich geschultes Personal eingesetzt, welches nach geltender Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) handelt.
e. Der Geschäftspartner bzw. Kunde hat Anspruch auf einen Nachweis zu dem durch die Diagnose ermittelte Status.
f. Enthält die von Green2B angebotene Dienstleistung die Erstellung von Löschzertifikaten, wird Green2B diese Zertifikate nach der Bearbeitung der gesamten übermittelten Hardware mit Datenspeichern dem Geschäftspartner bzw. Kunden zur Verfügung stellen. Für die Zurverfügungstellung der Zertifikate gibt es keine Frist.
g. Löschzertifikate können nur erstellt und damit auch übermittelt werden, wenn die Hardware dafür geeignet ist. Defekte Hardware kann nicht gelöscht werden. Die Einschätzung, ob Hardware zertifiziert gelöscht werden kann, unterliegt allein Green2B.
h. Wenn Hardware für eine zertifizierte Datenlöschung ungeeignet ist, wird sie für Ankäufe als nicht wiederverwendbar betrachtet.
i. Green2B ist für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der erhaltenen Hardware verantwortlich. Diese wird vor der Bearbeitung verschlossen und ohne Zugang von Fremden gelagert.
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
a. Ausgewiesene und schriftlich oder mündlich kommunizierte Beträge seitens Green2B verstehen sich stets als Nettopreise. Nicht enthalten sind zusätzliche Kosten wie Mehrwertsteuer, Logistikgebühren, Zollabgaben und ähnliche Aufwendungen.
b. Die genannten Preise zu Ankäufen von Hardware durch Green2B orientieren sich immer an der Zustandsbeschreibung der Geschäftspartner bzw. Kunden. Green2B behält sich vor die Preise bei Abweichungen des Zustands der Hardware von der Beschreibung nachträglich anzupassen.
c. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Preise für wiederverwendbare, intakte und vollständige Hardware ohne deutliche Gebrauchsspuren. Der Zustand der Geräte wird von Green2B innerhalb eines Zeitraums von 20 Werktagen nach Eigentumsübergang festgestellt.
d. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Smartphones und Tablets, die endgültig nicht wiederverwendet werden können, mit 0,50 € je Stück angekauft. Die Annahme/Lieferung sonstiger elektronischer Hardware wird nicht vergütet.
V. Vergütungsart
a. Der Geschäftspartner bzw. Kunde wählt zwischen den Vergütungsarten „Rechnung“ und „Anweisung zur Spende/finanziellen Unterstützung“.
b. Im Falle der Vergütungsart „Rechnung“ überweist Green2B den jeweiligen Betrag innerhalb von 4 Wochen nach Übermittlung der Löschberichte auf ein vom Geschäftspartner bzw. Kunden angegebenes Konto.
c. Im Falle der Vergütungsart „Anweisung zur Spende/finanzielle Unterstützung“ leitet Green2B nach Auswahl des Spendenpartners durch den jeweiligen Geschäftspartner bzw. Kunden den jeweiligen Betrag innerhalb von acht Wochen weiter.
d. Spendennachweise können nicht ausgestellt werden. Der Geschäftspartner bzw. Kunde erhält jedoch ein Zertifikat über die vorgenommene Spende / finanzielle Unterstützung durch Green2B.
VI. Abholung, Logistik, Transportsicherheit und Gefahrenübergang
a. Green2B entscheidet über eine geeignete Logistiklösung für den Transport von Hardware. Nach Möglichkeit werden Wünsche der Geschäftspartner bzw. Kunden aufgenommen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Logistiklösung.
b. Mögliche Logistiklösungen sind Abholungen durch Green2B, durch DHL oder ein Speditionsunternehmen.
c. Der Geschäftspartner bzw. Kunde ist dazu verpflichtet, auf allen Versanddokumenten und in der Kommunikation mit Green2B stets die exakte Anzahl der versendeten Artikel sowie die Auftragsnummer für den Transport (Sendungsnummer) anzugeben. Sollte der Geschäftspartner bzw. Kunde diese Informationen nicht korrekt bereitstellen, übernimmt Green2B keine Verantwortung für eventuelle Verzögerungen, die bei der Abwicklung entstehen könnten.
d. Sofern keine vorherigen Vereinbarungen getroffen wurden, wird die Anzahl der Geräte gemäß des Erfassungsprozesses von Green2B festgelegt.
e. Die Lieferung von Hardware erfolgt an die Geschäftsadresse von Green2B, sofern nicht anders vereinbart ist.
f. Green2B übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Verpackung der Ware durch den Geschäftspartner bzw. Kunden entstehen, unabhängig vom Rechtsgrund.
g. Der Geschäftspartner bzw. Kunde verpflichtet sich, die von Green2B zur Verfügung gestellten Hinweise über die Beförderung der Hardware, insbesondere mit Bezug auf Lithium-Ionen-Akkus, beim Versenden bzw. für die Übergabe der Hardware zu beachten. Bei Fragen oder Unklarheiten zur ordnungsgemäßen Verpackung oder Versendung hat der Geschäftspartner bzw. Kunde vor Übergabe der Hardware an Green2B oder das Transportunternehmen mit Green2B Rücksprache zu halten.
VII. Regelungen zum Eigentumsübergang an Green2B
a. Die Übertragung des Eigentums an von Geschäftspartnern bzw. Kunden gelieferter Hardware wird durch die physische Entgegennahme am Geschäftssitz von Green2B vollzogen.
b. Green2B ist berechtigt, die von Geschäftspartnern bzw. Kunden bezogene Hardware nach einer Qualitätskontrolle dem Remarketing zuzuführen. Eine zusätzliche schriftliche Genehmigung oder Einverständniserklärung ist nicht notwendig.
c. Software-Lizenzen, die fest an die Hardware gebunden sind, werden im Zuge der Hardwareübergabe ebenfalls an Green2B übertragen und sind Teil des weiteren Vertriebsprozesses.
VIII. Zeitrahmen für Warenabholung und -lieferung
a. Green2B übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, die durch das Transportunternehmen verursacht werden.
b. Bei Lieferungen, die von Geschäftspartnern oder Kunden durchgeführt werden, ist dieser dazu verpflichtet, Green2B über den Zeitpunkt der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen zu informieren.
IX. Bearbeitungsdauer
a. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Einhaltung der vereinbarten Bearbeitungsdauer.
b. Green2B behält sich das Recht vor, die vor der Lieferung oder Abholung festgelegte Bearbeitungsdauer zu verlängern, falls dies notwendig sein sollte.
X. Lieferung und Versand an Geschäftspartner/Kunden
a. Green2B entscheidet über die geeignete Versandart an Geschäftspartner bzw. Kunden. Auf Wünsche wird eingegangen, ggf. entstehen in Rücksprache mit dem Geschäftspartner bzw. Kunden Mehrkosten für diesen.
b. Green2B übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen, Verluste oder Beschädigungen von Waren durch das Transportunternehmen. Sofern der Versand in einem Schadensfall versichert war, wird bei einer erfolgreichen Schadensmeldung die Zahlungssumme des Versicherers, bis zur Höhe der Auftragssumme, an den Geschäftspartner bzw. Kunden weitergegeben.
c. Es besteht keine Verpflichtung für Green2B den Versand zu versichern.
d. Lieferfristen gegenüber Geschäftspartner bzw. Kunden gelten immer erst ab Zahlungseingang.
XI. Datenschutzbestimmungen
a. Green2B ist berechtigt, die im Zusammenhang mit den jeweiligen Kaufverträgen, Angeboten und Lieferungen stehenden Daten zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies für die Durchführung und Abwicklung sowie für spätere Aufträge erforderlich ist oder sofern Green2B aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Aufbewahrung verpflichtet ist.
b. Personenbezogene Daten von Geschäftspartnern- und Kunden werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von dem jeweiligen Betroffenen von Green2B an Dritte weitergeleitet, es sei denn, es gelten gesetzliche Bestimmungen für eine Weiterleitung. Ausnahmen bilden Handlungen, die im Einklang mit dem Art.6 DS-GVO stehen.
XII. Geheimhaltung
a. Die Geschäftspartner bzw. Kunden verpflichten sich zur Geheimhaltung aller von Green2B erhaltenen Informationen und Unterlagen. Diese dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Green2B nicht an Dritte weitergegeben werden.