Mehr als eineinhalb Jahre vergingen ohne klare Regelung zwischen dem Ende des ersten Digitalpakts und der Einigung auf das Nachfolgeprogramm. Jetzt steht fest: Der Digitalpakt 2.0 kommt. Green2B ordnet im Folgenden die aktuelle Lage ein, denn für Sie als Schulträger, IT-Verantwortliche oder Beschaffungsstelle zählt nun vor allem die Vorbereitung. Wenn Sie Ihre Hausaufgaben früh erledigen, starten Sie direkt durch, sobald Ihr Bundesland die Anträge freigibt. Wir unterstützen Sie schon heute bei der Verwertung ausgemusterter Schul-IT. Dieser Beitrag zeigt Ihnen kompakt, was der aktuelle Verhandlungsstand für Ihre tägliche Praxis bedeutet – auf Basis der offiziellen Mitteilungen von Bund und Ländern. Weitere offizielle Informationen zum Programm finden Sie zudem auf der Webseite www.digitalpaktschule.de.

Der Beschluss im Überblick: Das gilt seit dem 18. Dezember 2025

Die Bildungsminister der 16 Länder und Bundesbildungsministerin Karin Prien haben sich am 18. Dezember 2025 geeinigt. Der Beschluss der Bildungsministerkonferenz in Berlin bringt Klarheit: Bis 2030 fließen fünf Milliarden Euro in die digitale Infrastruktur der Schulen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) übernimmt der Bund 2,5 Milliarden Euro. Das Geld stammt großteils aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“. Die Länder steuern die gleiche Summe bei. Damit schließt das Programm direkt an die erste Förderphase von 2019 bis 2024 an.

Simone Oldenburg, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, sieht in dem Paket eine verlässliche Basis für Infrastruktur und Unterrichtsqualität. Bundesbildungsministerin Karin Prien hebt vor allem die Chancengleichheit an den Schulen hervor. Für die Praxis zählt jedoch vor allem eines: Das Geld ist fest zugesagt.

Digitalpakt-Deutschland

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Budgetaufteilung: Was die 5 Milliarden Euro für Ihre Planung bedeuten

Wie verteilen sich die Mittel exakt? Auf der Programmseite des BMBF finden sich klare Zahlen. Für die digitale Schulinfrastruktur – den ersten von drei Handlungssträngen – stellt der Bund 2,25 Milliarden Euro bereit. Über 2 Milliarden Euro fließen in landesbezogene Projekte. 112,5 Millionen Euro reserviert der Bund für länderübergreifende Vorhaben. Die Verteilung auf die Länder erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Wenn Sie Bundesmittel abrufen, erfordert das Landesprogramm eine eigene Kofinanzierung: Die Länder legen 500 Millionen Euro drauf, was zwei Neunteln der Bundessumme entspricht. Daneben steckt der Bund 250 Millionen Euro in die Lehrkräftebildung und Praxisforschung (Handlungsstrang 3). Den zweiten Strang – die Schul- und Unterrichtsentwicklung – finanzieren die Länder komplett eigenständig.

Das zeigt auch eine Kabinettsvorlage aus Rheinland-Pfalz: Der Bund zahlt bis zu 2,5 Milliarden Euro über das Sondervermögen. Die Länder weisen eigene Eigenmittel in gleicher Höhe nach. Am Ende stehen damit 5 Milliarden Euro bereit. Die rechtliche Grundlage bilden Artikel 143h Abs. 1 und Artikel 104c des Grundgesetzes sowie das Sondervermögen-Gesetz.

Zeitplan im Detail: Startschuss rückwirkend zum 1. Januar 2026

Der offizielle Förderzeitraum erstreckt sich von 2026 bis 2030. Einzelne Vorhaben an Schulen können Sie laut BMBF noch bis 2032 abschließen. Besonders wichtig für Ihre Beschaffung: Der vorzeitige Maßnahmenbeginn gilt seit dem 1. Januar 2026. Dadurch entsteht keine Förderlücke zum ersten Digitalpakt. Das bedeutet konkret: Anschaffungen, die Sie seit Anfang 2026 getätigt haben, lassen sich rückwirkend fördern. Voraussetzung ist, dass Ihr Bundesland seine Förderrichtlinie entsprechend aufstellt.

Nach dem Beschluss Ende 2025 startete die formale Unterzeichnung. Erst wenn Ihr Land die eigene Richtlinie erlässt, können Sie Anträge einreichen. Das Tempo variiert je nach Region erheblich. Unser Rat: Bereiten Sie Konzepte und Beschaffungslisten jetzt vor, um bei Freigabe sofort einzureichen.

Der Stand in den Bundesländern: Wo steht Ihre Region?

Beim Tempo gibt es große Unterschiede. Ein Blick auf die aktuellen Beschlüsse zeigt den Fortschritt:

  • Nordrhein-Westfalen hat die Vereinbarungen bereits abgesegnet. Nach dem Königsteiner Schlüssel rechnet das Land mit über einer Milliarde Euro. Bund und Land teilen sich die Summe je zur Hälfte.
  • Niedersachsen gab im Kabinett grünes Licht für die Verwaltungsvereinbarung. Die finale Unterschrift steht hier unmittelbar bevor.
  • Das Saarland gehört zu den Vorreitern. Sowohl Rahmen- als auch Verwaltungsvereinbarung sind bereits unterzeichnet.

Der Bundesrahmen steht bundesweit fest. Entscheidend bleibt jedoch Ihre regionale Landesrichtlinie. Warten Sie nicht auf einheitliche Signale aus Berlin, sondern prüfen Sie die Vorgaben in Ihrem Bundesland. Wir halten Sie über aktuelle Änderungen auf dem Laufenden.

Neue Regeln im Detail: Was unterscheidet den Digitalpakt 2.0 vom Vorgänger?

Der Digitalpakt 2.0 setzt auf ein ganzheitliches Konzept. Drei Neuerungen sind für Schulträger und IT-Leiter besonders wichtig:

Erweiterter Förderumfang. Sie finanzieren nicht mehr nur reine Hardware und Netzwerke. Auch Bildungssoftware und professionelle Support-Strukturen sind jetzt förderfähig. Ein echter Fortschritt gegenüber der ersten Förderphase, die reine Schulungen und pädagogische Begleitung noch ausschloss.

Spürbar weniger Bürokratie. Die Förderbereiche sind flexibler formuliert. Das gibt den Ländern Spielraum für einfachere Umsetzungsverfahren. Pauschale Zuweisungen sind nun möglich – das entlastet Schulträger und Verwaltung bei der Antragstellung enorm.

Stärkere Länderkooperation. Bei länderübergreifenden Vorhaben (LüV) müssen sich künftig mindestens zwölf Länder zusammenschließen. Fünf Prozent der Gesamtsumme fließen in diesen zentralen Topf. Davon profitieren auch kleinere Länder durch gemeinsame, leistungsfähige IT-Lösungen.

Praxis-Check für die IT: Wohin mit den Altgeräten bei der Neuausstattung?

Neue Hardware steht bei vielen Schulträgern ganz oben auf der Wunschliste. Doch mit jeder Welle neuer Tablets und Laptops wächst der Stapel an Altgeräten. Aus Erfahrung wissen wir: In vielen Kommunen lagern hunderte funktionstüchtige Geräte ungenutzt in Schränken, weil klare Verwertungswege fehlen. Unser Ratgeber Kommunale IT: Tablets verkaufen statt lagern – Der Guide zur Verwertung beleuchtet dieses Nadelöhr praxisnah.

Planen Sie den Entsorgungs- und Verwertungsweg von Anfang an mit. Dazu gehören eine rechtssichere, BSI-konforme Datenlöschung sowie lückenlose Nachweise für Ihre Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichte. Wir übernehmen diesen Prozess komplett für Sie – zertifiziert und transparent. Warum eine lückenlose Löschdokumentation heute juristisch zwingend ist, erfahren Sie in unserem Beitrag Neue Datenschutzgesetze 2025: Warum zertifizierte Datenlöschung für Endgeräte unverzichtbar wird. Verbinden Sie die Beschaffungsplanung direkt mit einem Verwertungs- und Löschkonzept.

Die Erfahrung zeigt: Wer beim Digitalpakt 2.0 nur an die Neuanschaffung denkt, verliert in zwei Jahren den Überblick. Planen Sie die Altgeräte-Verwertung deshalb gleich als festen Bestandteil Ihres Projekts ein – das spart Ihnen später nicht nur Platz, sondern auch wertvolle Ressourcen.

Sie planen im Rahmen des Digitalpakts 2.0 eine Neuausstattung? Green2B übernimmt die zertifizierte Verwertung Ihrer ausgemusterten Schul-IT – inklusive BSI-konformer Datenlöschung und Nachweisen für Ihre Berichterstattung. Jetzt unverbindlich anfragen

 

Quellen: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF/DigitalPakt Schule), Staatskanzlei Niedersachsen, Land.NRW, Saarland.de, Ministerrat Rheinland-Pfalz. Stand der Angaben: August 2026.